Vermittlungsvereinbarung

zwischen

Agentur Au-Pair Center und           Familie
(Vorname, Name, Adresse beider Eheleute)

Eckehard Ziehn

Auguststrasse 63
28219 Bremen
Deutschland



Wir bestätigen, dass wir die "Merkblat zur Aufname eines Aupairs" zur Kenntnis genommen haben. Wir werden uns an die Regeln für die Au Pair Beschäftigung halten. Wir bestätigen auch, dass in unserer Familie Deutsch gesprochen wird.
Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Au-pair Eintreffen in die Gastfamilie innerhalb von ersten 14 Tagen die Vermittlungsgebühr zzgl. MwSt. zu bezahlen. Die Vermittlungsgebühr sind in Höhe von 100 € zzgl. Mwst. für 3 Monate, 140 € zzgl. Mwst. für 6 Monate , 230 € zzgl. Mwst. für 12 Monate durch Verrechnungsscheck oder Überweisung auf das Konto zahlbar . Wenn innerhalb erste 14 Tagen aus irgendwelche Gründe von beiden Seiten besteht keine Wunsch den Vertrag zu erfüllen, werden dann nur Verarbeitungsgebühr in Höhe von 60 € an Au-Pair Center bezahlt und auch 100 € an Au-Pair.
Bei der Gebühr handelt es sich um das Honorar für die Vermittlung einen Au Pair, unabhängig davon, ob das Au Pair Verhältnis erfolgreich zu Ende geführt wurde. Es liegt nicht in der Verantwortung der Agentur, wenn das Au-pair das Verhältnis vorzeitig beendet oder sich nicht harmonisch in die Familie eingliedert. Eine Rückzahlung der Vermittlungsgebühr erfolgt nur, wenn das Au-Pair aus Gründen, die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat, nicht einreist. Nicht als Grund zählt hierbei eine längere Bearbeitungszeit des Visums durch die deutschen Behörden.
Die persönlichen Angaben der Au-Pairs erfolgt nach den Mitteilungen der Bewerberinnen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Eine Weitergabe der persönlichen Bewerbungsunterlagen von Au-pair Mädchen an Dritte ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig und wird rechtlich verfolgt.
Wir verpflichten uns, sofort nach Ankunft des Au-Pairs in unserer Familie, beim zuständigen Arbeitsamt die endgültige Arbeitserlaubnis einzuholen. Erst mit dieser Arbeitserlaubnis kann das Au-Pair die Beschäftigung beginnen. Uns ist bekannt, dass das Au-Pair in keinem juristischen Verhältnis zur Agentur "Au-Pair Center" steht und dass sich die Dienstleistung der Agentur auf die Vermittlung eines Au-Pairs in die Gastfamilie, sowie die Hilfe bei Problemen während des Aufenthaltes beschränkt.
Wir erkennen an, dass die Agentur "Au-Pair Center", keine Haftung für Schäden übernimmt, die das Au-Pair mittelbar oder unmittelbar verursacht, weder gegenüber der Gastfamilie, noch gegenüber sonstigen Dritten. Die Agentur "Au-Pair Center" übernimmt keinerlei Haftung, weder für das Au-Pair noch gegenüber der Gastfamilie. Uns ist bekannt, dass wir eine eigene Berufstätigkeit nicht vom Einsatz eines Au-Pairs abhängig machen können. Ein Au-Pair ist keine Hausangestellte. Wir sind damit einverstanden, dass die persönlichen Angaben zur Abwicklung der Vermittlung erhoben, verarbeitet und gespeichert werde. Sollte trotz aller Bemühungen keine Vermittlung zustande kommen, können daraus keine Schadensansprüche geltend gemacht werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.
Ort, Datum          Unterschrift Gasteltern








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