| Was sollten Sie zunächst tun? Lesen Sie die beiden Merkblätter der Bundesanstalt für Arbeit bitte aufmerksam durch. Suchen Sie bitte das passende Mädchen aus unserer Galerie aus, füllen Sie das Anmeldungsformular aus und schicken Sie uns den Auftrag zu oder senden Sie ihn per Post. |
| Wenn Sie ein passendes Au-Pair nicht gefunden haben ... Ihre kompletten Unterlagen werden durch uns gegengezeichnet und an die mit uns vertraglich verbundenen Au-Pair Agenturen im Ausland zugeschickt. Ein passendes Mädchen wird gesucht, Sie bekommen dann von uns neue Angebote von anderen Mädchen. |
| Wenn Sie ein passendes Au Pair gefunden haben... teilen Sie uns den Namen des ausgewählten Au-pair bitte so schnell wie möglich mit. Wir setzen uns mit dem Mädchen in Verbindung um anzufragen, ob auch sie gerne in Ihrer Familie tätig sein möchte. Sie werden von uns umgehend über die Entscheidung des Au-pair informiert.Im Falle der Zusage ist es dann an der Zeit, einen rechtswirksamen Au-pair-Vertrag zu schließen, sonst kann keine Einladung durchgeführt werden. |
| Vertrag Abschluss. Sie erhalten von uns einen Au-pair-Vertrag, in welchem alle notwendigen wichtigen Punkte ausformuliert sind. Dieser wird von Ihnen, von uns als Agentur und vom Au Pair unterzeichnet. |
| Wie erhält Ihr Au Pair ein Visum? Das künftige Au-pair muss unter Vorlage des Au-pair-Vertrages, offizielle Einladungschreiben, des Reisepasses und 3 Paßfotos bei der Deutschen Botschaft im Heimatland sofort nach Erhalt des Vertrages das Visum beantragen |
| Wie geht es weiter? Im Verlauf der Bearbeitung des Antrages werden Ihnen mit Sicherheit durch Ihr zuständiges Arbeitsamt, eventuell (dies ist regional verschieden) auch durch das für Ihren Wohnsitz zuständige Ausländeramt einige Unterlagen zur Beantwortung zugehen. Diese Unterlagen füllen Sie bitte schnellstmöglich aus und senden diese an die jeweilige Behörde zurück.Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Nur leider können wir als Agentur diese Anforderungen nicht erledigen, da diese immer direkt an die Gastfamilie gestellt werden.In jedem Fall geht Ihnen ein Fragebogen des Arbeitsamtes zu.Nach Ablauf der Bearbeitung durch hiesige Behörden wird der Vorgang wieder an die jeweilige Auslandsvertretung zugehen, durch welche dann das Visum ausgestellt werden wird. |